Kann die Schlagschlüsselmethode Folgen für mich haben?
Die Frage, ob die Schlagschlüsselmethode bzw. -technik oder das Lockpicking Folgen für eine Privatperson haben kann, ist ganz klar zu bejahen. Da diese Methode bei einem herkömmlichen Schloss keine sichtbaren Spuren einer unerlaubten Öffnung oder Zerstörung hinterlässt, wird sie von den Versicherungen in der Regel nicht als Einbruch anerkannt. Sollten dadurch beispielsweise Gegenstände von hohem Wert entwendet werden, dann besteht keine Deckung mehr. Davon abgesehen, können bereits bis zur Feststellung des Technikeinsatzes Probleme auftreten. Man stelle sich vor, dass Wertgegenstände ohne Einbruchspuren fehlen und unschuldige Personen im privaten Umfeld verdächtigt werden.
Gründe für Maßnahmen gegen Schlagschlüsselmethode
Häufig wird fälschlicherweise angenommen, dass ein zweimaliges Umdrehen des Schlüssels vor einem Einbruch schützt. Bei einer einfachen Einbruchstechnik wie der Schlagschlüsselmethode muss dabei lediglich zwei Mal geschlagen werden, um das Schloss zu öffnen. Selbst wenn auf der Türinnenseite der Schlüssel eingesteckt ist, lässt sich der Schließzylinder mit einem Schlagschlüssel entriegeln. Ein grundlegendes Problem ist, dass das Wissen zum Beherrschen der Technik im Internet für jedermann frei zugänglich ist. Des Weiteren ist sie einfach zu erlernen und auch die Werkzeuge sind im Netz unkompliziert erwerblich.
Schutz vor Schlagschlüsseltechnik und Lockpicking
Wer sich vor der Schlagschlüsselmethode oder vergleichbaren Öffnungstechniken schützen will, ist ideal beraten mit einem mechanischen Schließzylinder mit PSH (Pick- und Schlagschlüssel-Hemmung) und Magnetcodierung. Sicherheitstechnik Kortus bietet passend dazu vielfältige Schließsysteme in unterschiedlichen Sicherheitsstufen an. Wenn Sie Fragen haben, dann kontaktieren Sie uns gerne.